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Käsers 1 87452 Altusried

 

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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Coaching (indoor und outdoor) und Seminare 

Tatjana Zagoricnik, Käsers 1 87452 Altusried 1. 

Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt. 

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden. 

2. Vertragsgegenstand 

2.1 Der Veranstalter bietet Psychologische Beratung/Coachings und Seminare an. Die Seminare können von den angemeldeten Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. 

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Beschreibung des Vertragsinhalts Insbesondere wird vereinbart: 

1. Im Coaching wird der Coachee bei seinem Prozess begleitet und durch Tools und entsprechende Gesprächsführung im Prozess vorangebracht 

2. Der Coachee ist bereit an sich selbst zu arbeiten und ist psychisch gesund 

3. Seminare sind thematisch begrenzt und dem TeilnehmerIN wird das Thema vermittelt 

3. Zustandekommen des Vertrages 

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung. 

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben. 3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR für gegenstandslos erklärt werden. 

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich. 

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. 

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. 

3.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht. 

4. Vertragsdauer und Vergütung 

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. 

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 

Der Teilnehmer kann per ☐ Kreditkarte x Überweisung ☐ Rechnung ☐ Einzug vom Konto mit SEPA Einzugsermächtigung ☐ Sonstiges seiner Zahlungspflicht nachkommen. 

Besondere Zahlungsbedingungen: 

4.3 Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. 

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet. 

4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. 5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen 

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer. 5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. 

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen 

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. 

6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training. 

6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Zudem erklärt der Teilnehmer, dass er psychisch gesund ist. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. 

6.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Psychische Erkrankungen sind ein Ausschlussgrund, da dies den Rahmen des Coachings sprengt. In diesem Fall ist eine Psychotherapeutische oder Psychiatrische Behandlung angezeigt. 

6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 

6.7 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. 

7. Verschwiegenheitspflicht Der Veranstalter/Coach verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und privaten Angelegenheiten des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. In der psychologischen Beratung und dem Einzelcoaching gilt die Verschwiegenheit im Besonderen. Aufzeichnungen zu Coachings werden nach 4 Wochen vernichtet. 

8. Haftung 

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang. Der Coach verpflichtet sich alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Eine Gewährleistung für Erfolg bei Erbringung der Dienstleistung im Coaching gibt es nicht. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Anmeldung bzw. Terminvereinbarung, dass er selbstverantwortlich handelt und den Anbieter von sämtlichen Haftungsansprüchen freistellt. Der Kunde erkennt an für seine Körperliche und psychische Gesundheit in vollem Umfang selbstverantwortlich zu sein und für eventuell verursachte Schäden selbst aufzukommen. 

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 

9. Sonstige Bestimmungen Psychologische Beratung/Coachings müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Wenn keine rechtzeitige Absage erfolgt, muss die gesamte Gebühr in Rechnung gestellt werden. Bei einer Absage bis 24 Stunden vor dem Termin werden 50% der Gebühr in Rechnung gestellt. 

Altusried, 22.10.2023 Tatjana Zagoricnik

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